Gebundenes Chlor, Chloramine, Schwimmbadgeruch

Als gebundenes Chlor (Chloramine) bezeichnet man verbrauchtes Chlor, das nach der eigentlichen Desinfektion (Oxidation) im Wasser verbleibt und dort (vorwiegend mit Harnstoffen) chemische Verbindungen (Mono-,Di- und TriChloramin) eingeht. Gebundenes Chlor ist das, was in einem Schwimmbad den typischen "Schwimmbadgeruch" verursacht und hauptsächlich für Haut- und Augenreizungen verantwortlich ist.
Freies, noch "unverbrauchtes" Chlor ist selbst in höheren Konzentrationen kaum über den Geruch zu erfassen. Augenrötungen und typischer "Chlorgeruch" resultieren also von einem zu hohen Gehalt an gebundenem Chlor und nicht von einem zu hohen Gehalt an freiem Chlor. Gebundenes Chlor baut sich nicht selbständig im Wasser ab, ein zu hoher Gehalt (ab 0.2ppm) muss durch schockchloren oxidiert werden. Idealerweise hält man schon die Bildung von Chloraminen, durch einen dauerhaft ausreichend hohen Wert an freiem Chlor, weitestgehend gering.

Chloramine lassen sich nicht wie normaler Verunreinigungen im Wasser oxidieren, sondern sie erfordern einen deutlichen Überschuss (etwa die 6-8 Fache Konzentration) an wirksamen, freiem Chlor damit sie reagieren und zu harmlosen Stickstoffverbindungen oxidiert werden können (Schockchlorung). Um Beispielsweise  0.5 ppm gebundenes Chlor im Wasser zu oxidieren, wäre mindestens die Zugabemenge für einen Wert an freiem Chlor von 3 - 4ppm notwendig. Berücksichtigen muss man allerdings, das es sich um 3 - 4ppm aktiv wirksames Chlor handeln muss (siehe - Freies Chlor / Cyanursäure). Abhängig von pH-Wert und evtl. vorhandener Cyanursäure müsste die reelle Zugabemenge also u.U. noch nach oben korrigiert werden. Bei diesem Beispiel würde also das anheben des Gehaltes an freiem Chlor auf 3.0 ppm, bei einem pH-Wert von 7.4 und einem angenommenen Cyanursäuregehalt von 20mg/l, bei weitem keinen ausreichenden Effekt auf den Abbau von Chloraminen haben.

Um die Bildung von Chloraminen so gering wie möglich zu halten, sollte man von vorne herein darauf achten, dass sich zu keinem Zeitpunkt der Gehalt an freiem Chlor im Wasser übermäßig reduziert und bei Wassertemperaturen bis 25° nie unter 0.4 - 0.6 ppm bzw. bei höheren Wassertemperaturen (30°) nicht unter  0.7 - 1.0 ppm  fällt (bezogen auf einen pH-Wert von 7.0 und Cyanursäure-freies Wasser).